Wer sich den Traum von Eigenheim erfüllt, was in Zeiten niedrigen Baugeldes immer häufiger geschieht, muss vieles bedenken. Jedenfalls dann, wenn er kein Fertighaus kauft. Eines der Themen, dass ein Architekt bedenken muss, wenn er einen Entwurf für ein Haus macht, ist der Blitzschutz.
Dabei spielt es keine große Rolle, wo das Objekt errichtet werden soll. Natürlich gibt es besonders blitzgefährdete Gegenden wie etwa eine Bergspitze. Dort wird man in Deutschland allerdings selten eine Baugenehmigung erhalten. Obwohl man es kaum glauben mag, ist eine alleinstehende Hütte im Wald ebenfalls stärker vom Blitz gefährdet als ein Haus in der Stadt.
Und ein Haus in der Niederung kann unter stärkerer Blitzgefährdung stehen als auf sandiger Höhe. Obwohl das eine oder das andere Objekt stärkeren Blitzschutz erfordert, gibt es dennoch, wie für alles in Deutschland, Standards. Recht so. Wenn der Standort des Grundstücks nicht in einem besonders stark blitzgefährdeten Gebiet liegt, genügt die Anwendung des Standards.
Wird überhaupt ein Blitzschutz benötigt
Hier gehen die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer stärker auseinander, als man denkt. Manche schreiben in jedem Fall bei einem Neubau einen Blitzschutz vor, andere überlassen dies den Gemeinden. Inwieweit er selbst betroffen ist, erfährt der künftige Hausbesitzer aus der Baugenehmigung.
Wo nur ein standardisierter Blitzschutz erforderlich ist, genügt es, wenn der Architekt, der das Eigenheim konzipiert, handelsübliche Komponenten zusammengefügt. Auch die haben jedoch einen stolzen Preis, denn heutzutage wird nicht, wie früher üblich, verzinkter Stahl verwendet, sondern Edelstahl. Einfach, weil er länger hält. Jede Blitzschutzanlage steht und fällt mit ihrer Erdung.
Da der Blitz sich immer den Weg des geringsten Widerstandes sucht, muss ein möglichst geringer elektrischer Widerstand zwischen der Erdungsanlage eines Hauses und dem Grundwasser bestehen. Das hat zur Folge, dass die Erdungsanlage entweder besonders tief (bei tief stehendem Grundwasser) oder besonders breitflächig ausgeführt werden muss.
Tiefenerder oder Flächenerder
Reicht der standardisierte Blitzschutz nicht aus, muss ein Fachmann die Blitzschutzanlage konzipieren. Als Tiefenerder wird eine Edelstahlstange so tief wie erforderlich in den Boden gerammt. Ein Flächenerder hingegen wird unter einer möglichst großen Grundstücksoberfläche eingegraben. Wie tief er dort eingebuddelt wird, hängt ebenfalls vom durchschnittlichen Grundwasserstand ab. Alles das muss der Fachmann berechnen.